FAQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu unserer Praxis
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Hervorgehobene Fragen
Erstanmeldungen erfolgen ausschließlich über unser digitales Erstanmeldeformular. Bitte nutzen Sie dazu die folgende Seite: https://kjp.ac/anmeldung
Bitte beachten Sie die Informationen auf der oben genannten Seite bezüglich freien Erstanmeldungsplätzen
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Eine alleinige Testung zur LRS (Lese-Rechtschreibschwäche) oder Dyskalkulie (Rechenschwäche) kann bei uns nicht stattfinden. Bei solchen Anliegen bitten wir Sie, sich an Beratungsstellen (Caritas/Diakonie, LRS-Zentrum), Lernförderung Aachen oder an die Neuropsychologische Ambulanz des UKA zu wenden. Sollten neben dem Verdacht einer LRS oder Dyskalkulie weitere psychiatrische Auffälligkeiten bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Weitere Fragen
In unserer Praxis bieten wir für Kinder ab dem 5. Lebensjahr und Jugendliche bzw. junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr Diagnostik, Beratung und Behandlung an. Wenn wir schon vor dem 18. Lebensjahr die Behandlung begonnen haben, ist eine Behandlung bis zum 21. Lebensjahr möglich.
Bringen Sie bitte Ihr Kind, die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes und Vorbefunde (falls vorhanden) mit. Vorab bekommen Sie ein Schreiben von uns mit Diagnostikterminen, Fragebögen und Einverständniserklärungen zugesendet. Bitte bringen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben ebenfalls mit oder senden Sie diese vorab schon gerne zu. Bei schulischen Auffälligkeiten können Sie gerne Schulhefte, Klassenarbeiten und Zeugnisse mitbringen. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Sozialpsychiatrie ist ein Fachbegriff für eine bestimmte Art, Kindern bei seelischen Krisen und psychischen Erkrankungen professionell zu helfen. Besonders wichtig ist eine in vielerlei Hinsicht ganzheitliche Betrachtungs- und Herangehensweise. Das Kind mit seiner individuellen Situation steht im Mittelpunkt. Das Ziel der sozialpsychiatrischen Vereinbarung ist eine ganzheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen, indem neben ärztlichen Leistungen auch insbesondere psychologisch-psychotherapeutische, heilpädagogische und psychosoziale Unterstützung von den Krankenkassen im Rahmen einer kinderpsychiatrischen Gesamtbehandlung übernommen werden. Damit die Kosten übernommen werden, ist es wichtig, dass sie in keiner anderen psychiatrischen Praxis oder SPZ (Sozialpädiatrischen Zentrum) angebunden sind.
Die Phase der Diagnostik besteht aus mehreren Terminen. Ausgerichtet am Vorstellungsanlass führen die jeweiligen Therapeuten unterschiedliche Gesprächs- und Testdiagnostiken durch. Diagnostiktermine finden größtenteils ebenfalls am Vormittag statt, um eine hohe Konzentration und Aufnahmefähigkeit Ihres Kindes zu gewährleisten. Die gesamte Diagnostik besteht aus
• Anamnese
• Gesprächen
• Testverfahren (IQ-Testungen, Lese-Rechtschreib-Testung, LRS-Testung, projektive Testverfahren, Spielbeobachtung)
• Auswertung von Selbst- und Fremdbeurteilungsbögen.
In der Diagnostikphase wird von Ihrem Kind ein detailliertes Gesamtbild erstellt.
• Anamnese
• Gesprächen
• Testverfahren (IQ-Testungen, Lese-Rechtschreib-Testung, LRS-Testung, projektive Testverfahren, Spielbeobachtung)
• Auswertung von Selbst- und Fremdbeurteilungsbögen.
In der Diagnostikphase wird von Ihrem Kind ein detailliertes Gesamtbild erstellt.
Nein. In einem ersten Gesprächstermin möchten wir Sie und Ihr Kind kennenlernen. Wir besprechen Einzelheiten zur Vorgeschichte und aktuellen Situation. Nach diesem ersten Termin können wir erst beurteilen, welche Diagnostik/Behandlung bei Ihrem Kind ggf. notwendig und sinnvoll ist.
Unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Die Behandlungen erfolgen also nur nach vorheriger Terminabsprache. Diese Zeiten werden exklusiv für Sie reserviert. Wir nehmen uns viel Zeit für unsere Patienten und wollen intensiv mit ihnen und ihren Familien arbeiten. Wenn Sie oder Ihr Kind einen Termin in der Praxis nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Dafür haben wir außerhalb der Sprechzeiten einen Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie Ihre Absage hinterlassen können.
Wenn ein Termin nicht eingehalten oder fristgerecht abgesagt wurde, wird eine entsprechende Terminausfallgebühr in Anlehnung an die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Wenn ein Termin nicht eingehalten oder fristgerecht abgesagt wurde, wird eine entsprechende Terminausfallgebühr in Anlehnung an die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) in Rechnung gestellt.