Notfälle
Psychiatrischer Notfall = lebensbedrohliche Situation
- unmittelbar drohender Selbstmord oder gerade ausgeführte Handlung mit Selbstmordabsicht
- Verwirrungszustand (Psychose) mit Gefährdung des Patienten oder anderer Personen
- sofortiger Handlungsbedarf
Psychiatrische Krise = NICHT lebensbedrohlich
- neu aufgetretene Selbstmordabsichten oder Gedanken
- neu aufgetretener Verwirrungszustand (Psychose) ohne Gefährdung des Patienten oder anderer Personen
- rascher Handlungsbedarf
Außerhalb der Sprechzeiten
Sollten Sie uns nicht erreichen oder außerhalb der Sprechzeiten anrufen