Notfälle


Psychiatrischer Notfall = lebensbedrohliche Situation


  • unmittelbar drohender Selbstmord oder gerade ausgeführte Handlung mit Selbstmordabsicht
  • Verwirrungszustand (Psychose) mit Gefährdung des Patienten oder anderer Personen
  • sofortiger Handlungsbedarf




Psychiatrische Krise = NICHT lebensbedrohlich


  • neu aufgetretene Selbstmordabsichten oder Gedanken
  • neu aufgetretener Verwirrungszustand (Psychose) ohne Gefährdung des Patienten oder anderer Personen
  • rascher Handlungsbedarf




Außerhalb der Sprechzeiten


Sollten Sie uns nicht erreichen oder außerhalb der Sprechzeiten anrufen